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Warhafftige vorantwortunge vnd ablenunge eins Erbarn Raths der Stadt Braunschweig : wieder Hertzog Heinrichs zu Braunschweig vnd Lünenburg etc. vngnedig vnerfintlich ausschreiben vnd vormeinten berümpte Summarien anzeige, Als solte es an gemeltem Rathe erwunden sein, Das die gefangen jegen einander nicht ledig gelassen, noch sunst die gebrechen, als sich zwischen gemeltem Hertzogen vnd jnen erhalten, durch die Landtschafft, in der güte mögen fürgenomen werden ..

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